Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen AN 1 – Anbau mehrjähriger Wildpflanzen

Merkblatt zu den Maßnahmen

Gefördert wird der Anbau mehrjähriger Wild- und Kulturpflanzen auf Ackerflächen, die zur Etablierung von Beständen zur energetischen Gewinnung geeignet sind und die Vögel, Insekten oder anderen Wildtieren als Nahrungsquelle und Lebensraum dienen können. 

- Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt 685 € je ha (927 € je ha für Betriebe, die eine Förderung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 erhalten) 

- Lagegenaue Verpflichtung 

- Beginn: 01.01. bzw. mit Aussaat ab Ernte der Vorfrucht vor Beginn der Verpflichtung/ Ende: 31.12.

- Verpflichtungszeitraum: 5 Jahre

- Im Jahr der Aussaat ist eine Stickstoff- Düngung untersagt. In den Folgejahren ist eine Düngung bis einschließlich 15. Juni jeden Jahres zulässig, als jährlicher Düngebedarf sind maximal 150 kg Gesamt Stickstoff anzusetzen.

- Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist mit Ausnahme eines Herbizideinsatzes zur Etablierung der Wildpflanzen im Ansaatjahr untersagt. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zulassen, soweit dies zur Sicherung der Zielerreichung erforderlich ist.

- Im Aussaatjahr ist eine Ernte der Wildpflanzen untersagt. In den Folgejahren muss eine Ernte ab dem 1. August erfolgen. 

- Jährlich kann auf einem Teil von maximal 10 %  des Schlages auf eine Ernte verzichtet werden. 

- Saatgutmischung nach Anlage AN 1: Die Saatgutmischung muss aus mindestens 15 der genannten Pflanzenarten bestehen und ist hinsichtlich der Wildpflanzen ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut gesicherter deutscher Herkünfte zusammenzustellen. Die Hersteller der Saatgutmischung müssen ein Zertifikat, das die regionale Herkunft und die Produktion des Saatgutes in der Region bescheinigt, durch eine der folgenden Stellen erhalten haben:
          - Verband Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V., Zertifikat: VWW Regiosaaten
          - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Zertifikat RegioZert

Weitere Informationen

Zertifizierte Wildkräuter laut Anlage AN 1