Hinweis: Antragsteller mit erstmaliger Ernte in 2022 können bis zum 10.09.22 bei den zuständigen Bewilligungsstellen formlos beantragen, auf die Ernte aufgrund der Trockenheit zu verzichten, insofern der Bestand eine Ernte nicht zulässt.
Der Antrag wird seitens der Bewilligungsstelle geprüft und die Flächen vom Prüfdienst durch in Augenscheinname geprüft. Bitte geben Sie beim Antrag die entsprechenden Flächen an.
Auszahlungsanträge sind weiterhin bis zum 30.09.22 zu stellen.